KI und Fotografie: Bitte trennt das
Ich habe zunehmend ein Problem damit, wie selbstverständlich KI-generierte Bilder zwischen Fotografien auftauchen. In Foto-Communitys und auf Social-Media-Plattformen begegnen mir Darstellungen, bei denen ich die Herkunft nicht ausreichend erkennen kann. Wurde diese Szene fotografiert? Oder hat ein Bildgenerator sie erzeugt?
Für mich ist das eine wichtige Unterscheidung. Wenn ich eine Fotografie betrachte, interessiert mich neben ihrer Wirkung auch die Begegnung mit dem Motiv. Jemand hat etwas gesehen, Licht wahrgenommen und sich für einen Ausschnitt und einen Zeitpunkt entschieden. Bei einem generierten Bild muss diese Begegnung nie stattgefunden haben.
Deshalb wünsche ich mir eine klare Trennung: KI-generierte Bilder sind keine Fotografien.
Was ich mit KI-generiert meine
Damit meine ich in diesem Beitrag Bilder, die durch einen Prompt erzeugt werden: Eine Texteingabe beschreibt das gewünschte Motiv, und ein Bildgenerator erstellt daraus eine Darstellung. Auch wenn diese anschließend ausgewählt, korrigiert oder umfangreich weiterbearbeitet wird, bleibt ihr Ursprung die Bildgenerierung.
Eine echte Aufnahme, die mithilfe KI-gestützter Software entwickelt oder bearbeitet wird, meine ich damit ausdrücklich nicht. Rauschreduzierung, automatische Masken oder Belichtungs- und Farbkorrekturen können Teil eines fotografischen Arbeitsablaufs sein. Solange dabei keine Motivelemente erfunden, ergänzt oder ersetzt werden, bleibt die Grundlage die fotografierte Szene.
„Bearbeitet“ bedeutet dabei selbstverständlich, dass sich das Aussehen des Bildes ändern kann. Mir geht es um den Unterschied zwischen der Bearbeitung aufgenommener Bildinformationen und dem Erzeugen neuer Bildinhalte.
Wer dagegen einer Fotografie eine generierte Person hinzufügt oder den Hintergrund durch eine erfundene Landschaft ersetzt, schafft eine Mischform. Auch deren Entstehung sollte verständlich benannt werden, etwa als „Fotografie mit KI-generierten Bildbestandteilen“.
Fotografisch aussehen reicht nicht
Ein Bildgenerator kann Darstellungen erzeugen, die wie Fotografien wirken: mit scheinbarer Schärfentiefe, Gegenlicht, Bewegungsunschärfe oder Filmkorn. Aber diese Merkmale sagen zunächst etwas über das Aussehen aus. Sie belegen keine fotografische Aufnahme.
Bei einer Fotografie wird Licht aufgezeichnet. Die Szene hat in irgendeiner Form vor der Kamera existiert. Sie kann inszeniert gewesen sein, und die Aufnahme kann später bearbeitet werden. Trotzdem gibt es einen Zusammenhang zwischen dem Bild und einer tatsächlichen Aufnahme.
Bei einem vollständig generierten Bild fehlt diese konkrete Aufnahme der dargestellten Szene. Dass ein Ergebnis täuschend fotografisch aussieht, macht es für mich deshalb noch nicht zur Fotografie.
Diese Unterscheidung trifft auch World Press Photo. In den Wettbewerbsregeln für 2026 heißt es ausdrücklich: „AI-generated images are not photography.“ Die Organisation verweist auf die Aufzeichnung eines physischen Moments und schließt generierte Bilder sowie generatives Füllen aus. Das sind Regeln für einen Wettbewerb der journalistischen und dokumentarischen Fotografie. Sie zeigen aber, dass die Abgrenzung fachlich begründet werden kann.
In einer Foto-Community zählt auch die Entstehung
Wenn ich mir eine Landschaftsfotografie ansehe, interessiert mich nicht nur, ob sie schön ist. Wie hat der Fotograf das Licht genutzt? Was macht den Standort interessant? Wie wurde die Bewegung des Wassers dargestellt?
Solche Fragen gehören zum fotografischen Austausch. Wir lernen aus Bildern und aus den Entscheidungen, die zu ihnen geführt haben.
Bei einer generierten Landschaft kann die Bildwirkung ebenfalls diskutiert werden. Eine Unterhaltung über die Aufnahmebedingungen würde jedoch von einer falschen Voraussetzung ausgehen. Es gab möglicherweise weder diesen Ort noch dieses Licht oder die behauptete Aufnahmesituation.
Für mich liegt darin das Problem einer unklaren Kennzeichnung: Ich betrachte und beurteile ein Bild als Fotografie, obwohl es auf einem anderen Weg entstanden ist. Auch das Lob für einen gelungenen fotografischen Moment bekommt dann eine andere Bedeutung.
Ich möchte beim Betrachten erkennen können, worüber wir sprechen.
Regeln gibt es – erkennbar sein muss die Herkunft trotzdem
Einige Plattformen berücksichtigen diese Unterscheidung bereits. Die fotocommunity bittet darum, KI-Bilder in passenden KI-Sektionen zu veröffentlichen, sie im Titel beziehungsweise in der Beschreibung zu kennzeichnen und ihre Entstehung zu erläutern. Beschreibungen, die eine reale Situation suggerieren, sollen vermieden werden.
Flickr empfiehlt, KI-generierte Bilder dem Inhaltstyp „Art/Illustration“ zuzuordnen. Damit sollen Mitglieder solche Inhalte bei der Suche herausfiltern können.
Das sind sinnvolle Ansätze. Aus veröffentlichten Regeln lässt sich allerdings nicht ablesen, wie konsequent sie im Alltag umgesetzt werden.
Auch die Kennzeichnung auf Social Media hat Grenzen. Meta beschreibt ein Verfahren, das technische Herkunftssignale und Angaben der Veröffentlichenden nutzt. Zugleich hat das Unternehmen eingeräumt, dass frühere Hinweise auch geringfügig mit KI retuschierte Fotografien erfassten und dadurch missverständlich waren. Gerade das zeigt, warum ein pauschaler Hinweis auf „KI“ nicht immer ausreichend erklärt, wie ein Bild entstanden ist.
Kennzeichnung gehört zur Veröffentlichung
Mein Wunsch ist einfach: Bei einem generierten Bild sollte unmittelbar erkennbar sein, dass es generiert wurde. Ein Hinweis, den ich erst in einem Menü oder zwischen vielen Schlagwörtern finde, erfüllt diesen Anspruch für mich nicht.
„KI-generiert“ ist eine klare Bezeichnung. Bei einer Mischform sollte der Hinweis erklären, was ergänzt oder ersetzt wurde. Eine allgemeine Aussage im Profil hilft wenig, wenn das einzelne Bild andernorts geteilt wird.
In Foto-Communitys wünsche ich mir außerdem getrennte und filterbare Bereiche. Wer Fotografien betrachten möchte, sollte sie gezielt finden können. Wer sich für generierte Bilder interessiert, ebenso. Auch Wettbewerbe und Bildkritiken brauchen eine verständliche Zuordnung.
Das sind meine Erwartungen an einen offenen Umgang mit Bildern, unabhängig von der Frage, welche gesetzlichen Pflichten im Einzelfall gelten.
Eine Fotografie verspricht keine vollständige Wahrheit
Natürlich kann auch eine Fotografie täuschen. Ein Ausschnitt kann Zusammenhänge verbergen, eine Szene kann gestellt und eine Bildunterschrift falsch sein. Der Hinweis „fotografiert“ ist kein Beweis dafür, dass jede damit verbundene Behauptung stimmt.
Aber daraus folgt für mich nicht, dass die Herkunft eines Bildes unwichtig geworden ist. Im Gegenteil: Wir sollten genauer sagen, was wir zeigen.
Ein KI-generiertes Bild kann kreativ und sehenswert sein. Es sollte als solches präsentiert werden. Eine Fotografie kann bearbeitet sein und trotzdem auf einer tatsächlichen Aufnahme beruhen. Auch das lässt sich verständlich erklären.
Ich möchte wissen, ob jemand eine Szene fotografiert oder ein Bild davon erzeugt hat. Diese Unterscheidung gehört für mich zum respektvollen Umgang mit den Menschen, die Bilder betrachten – und mit denen, die fotografieren.


